IGUV

NACHFOLGE

DIE EIGENE NACHFOLGE SICHERSTELLEN

Mit der Nachfolgeregelung werden sowohl die Kundenübernahme als auch die Konditionen geregelt.

Doch wie wird sichergestellt, dass dieser Vertrag eingehalten wird? Wenn vereinbart wurde, dass die Hinterbliebenen x Jahre einen Teil der Erträge erhalten sollen, aber nach kurzer Zeit die Kunden weg sind. Wie kann man die Einhaltung sicherstellen?

IGUV bietet folgende Lösung an: Als unabhängige Organisation wird jährlich die Entwicklung und die damit verbundenen Vergütungen an die Hinterbliebenen gemäss Vereinbarung überprüft und gemeldet.

Die Vertragsparteien stimmen einem Einsichtsrecht zu, welche eine lückenlose Überprüfung und Einhaltung der Vereinbarung sicherstellt. 

Der Vertrag zur Sicherstellung der Nachfolgeregelung wird von beiden Parteien unterzeichnet.

Tritt der Nachfolgefall ein, wird IGUV informiert und macht eine Bestandesaufnahme per Stichtag. IGUV führt die Prüfungen gemäss Nachfolgeregelung durch, rapportiert allfällige Mängel, respektiv bestätigt die korrekte Umsetzung durch den Nachfolger.

Bei Vertragsabschluss fallen 0.005% der AuM, nur im Fall das eine Nachfolge Eintritt, betragen die gesamten Kosten einer solchen Sicherstellung zwischen 2 bis 10 Prozent der Leistungen an die Hinterbliebenen.

ONLINE-RECHNER

Mit dieser Regelung stellen die Parteien sicher,
dass die Erben auch wirklich zum vereinbarten Anteil kommen und
eine neutrale Instanz die Einhaltung überwacht.

Dieser Service steht IGUV-Mitgliedern zur Verfügung.

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