IGUV

EHRENKODEX

Mit dem Ehrenkodex verfolgen wir folgende Ziele:
Im Sinne dieser Ziele richten unsere Mitglieder ihr geschäftliches Handeln an den nachfolgenden Grundsätzen und Richtlinien aus.

IGUV hat für seine Mitglieder einen Ehrenkodex definiert, der Verhaltensregeln festlegt, um das Ansehen seiner Mitglieder zu wahren und einen neuen Branchenstandard zu schaffen.

Unsere Mitglieder verpflichten sich, die Finanzdienstleistungen frei von Vertriebsvorgaben und Weisungen Dritter zu erbringen, bei Empfehlungen und Anlageentscheidungen die Interessen ihrer Kunden zu vertreten und mit Interessenkonflikten verantwortungsvoll umzugehen sowie Kundenbeziehungen zu pflegen und transparente Honorare zu vereinbaren.

Wir erwarten, dass unsere Mitglieder ihre Kunden kontinuierlich unter gleichen Bewertungsmassstäben über die Entwicklung des verwalteten Vermögens informieren und Vertraulichkeit bezüglich aller Angelegenheiten ihrer Kunden wahren.

Unsere Mitglieder sind verpflichtet, sich kontinuierlich fachlich weiterzubilden.
Wir erwarten auch, dass unsere Mitglieder dem Verein sofort mitteilen, wenn ihre Tätigkeit aufgegeben wird, die Bewilligung entzogen wird oder ein Strafverfahren gegen sie eröffnet wird.

In Bezug auf andere Mitglieder sind unsere Mitglieder aufgefordert, Kommunikation und Erfahrungsaustausch zu fördern, Fairness und offenen Dialog zu praktizieren und im Vorfeld von Konflikten eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

Als Vermögensverwalter oder Berater sind unsere Mitglieder verpflichtet, den Dialog mit der Aufsicht sachlich und konstruktiv zu führen, die gesetzlichen Vorgaben und die sonstigen rechtlichen Grenzen der Zulassung einzuhalten und das Verbot, sich Eigentum oder Besitz an Kundengeldern bzw. Wertpapieren seiner Kunden zu verschaffen, strikt einzuhalten.

Unsere Mitglieder sind auch gehalten, eine kontinuierliche fachliche Schulung ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, die Ausnutzung und Weitergabe von Insiderinformationen zu verhindern und die Gehaltsstrukturen unter Vermeidung “falscher Anreize” festzulegen.

In der Öffentlichkeit sollen unsere Mitglieder das Branchenbewusstsein durch Erwähnung ihrer Mitgliedschaft in unserer Organisation stärken, den Bekanntheitsgrad der “unabhängigen Vermögensverwaltung” als empfehlenswerte Finanzdienstleistung für private und institutionelle Anleger fördern und sich in angemessener Form in den Medien präsentieren und ihre Dienstleistungen und Produkte nach den Vorgaben der Finanzaufsicht bewerben.

Unser Verhalten

GEGENÜBER KUNDEN

Im Hinblick auf die besondere ethische Verantwortung für die ihm anvertrauten Vermögenswerte verpflichtet sich das Mitglied,

  1. die Finanzdienstleistungen frei von Vertriebsvorgaben und Weisungen Dritter zu erbringen,
  2. bei Empfehlungen und Anlageentscheidungen die Interessen seiner Kunden zu vertreten und mit etwaigen Interessenkonflikten verantwortungsvoll umzugehen sowie diese den Kunden gegenüber darzulegen,
  3. eine langfristige Kundenbeziehung anzustreben und zu gewährleisten, dass für Kunden qualifizierte Mitarbeiter erreichbar sind;
  4. angemessene und transparente Honorare zu vereinbaren,
  5. ausschliesslich Anlagen einzusetzen, deren wesentlichen Funktionsweisen er nachvollziehen und seinen Kunden erläutern kann,
  6. seinen Kunden nachvollziehbar und kontinuierlich unter gleichen Bewertungsmassstäben über die Entwicklung des verwalteten Vermögens zu berichten,
  7. Kunden als Referenz nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung zu benennen,
  8. Vertraulichkeit bezüglich aller Angelegenheiten seines Kunden auch nachvertraglich zu wahren,
  9. sich kontinuierlich fachlich weiterzubilden.

GEGENÜBER DEM VEREIN

Das Mitglied verpflichtet sich, dem Verein unaufgefordert und sofort mitzuteilen, wenn

  1. dieser seine Tätigkeit aufgibt.
  2. diesem seine Bewilligung entzogen wird.
  3. gegen diesen ein Strafverfahren eröffnet wird.

GEGENÜBER ANDEREN MITGLIEDERN

Das Mitglied ist aufgefordert,

  1. Kommunikation und Erfahrungsaustausch der Vereinsmitglieder untereinander zu fördern,
  2. im Umgang mit Berufskollegen Fairness und offenen Dialog zu praktizieren,
  3. im Vorfeld von etwaigen Konflikten mit einem anderen Mitglied sich um einen offenen Dialog sowie um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen.

ALS VERMÖGENSVERWALTER ODER BERATER

Das Mitglied ist

  1. gehalten, den Dialog mit der Aufsicht sachlich und konstruktiv zu führen sowie den Verein über Sachverhalte zu informieren, die von allgemeinem Vereinsinteresse sein könnten,
  2. verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben und die sonstigen rechtlichen Grenzen der Zulassung einzuhalten,
  3. verpflichtet, das Verbot, sich Eigentum oder Besitz an Kundengeldern bzw. Wertpapieren seiner Kunden zu verschaffen, strikt einzuhalten.

GEGENÜBER MITARBEITERN

Das Mitglied ist gehalten,

  1. eine kontinuierliche fachliche Schulung seiner Mitarbeiter zu gewährleisten,
  2. die Ausnutzung und Weitergabe von Insiderinformationen zu verhindern,
  3. die Gehaltsstrukturen unter Vermeidung „falscher Anreize“ festzulegen.

IN DER ÖFFENTLICHKEIT

Das Mitglied ist gehalten,

  1. das Branchenbewusstsein durch Erwähnung seiner IGUV-Mitgliedschaft zu festigen,
  2. den Bekanntheitsgrad der „unabhängigen Vermögensverwaltung“ als besonders empfehlenswerte Finanzdienstleistung für private und institutionelle Anleger zu stärken,
  3. sich in angemessener Form in den Medien zu präsentieren und seine Dienstleistungen und Produkte nach den Vorgaben der Finanzaufsicht zu bewerben.
Einführung am 1. Februar 2021