Der Schweizerische Bankiervereinigung hat eine neue Ausgabe seiner Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge veröffentlicht.
Ziel der SBVg war es, die neuen Richtlinien an FIDLEG anzupassen. Viele Bestimmungen fallen unter FILDEG und ihre Durchführungsverordnung (FIDLEV). Um Doppelspurigkeit zu vermeiden, hat die SBVg die Richtlinien verkürzt.
Diese Richtlinien werden von der FINMA nicht anerkannt und haben keine verbindliche Wirkung, sie dienen der freiwilligen Selbstregulierung.
Die neuen Richtlinien treten am 1. Januar 2022 in Kraft, respektive sobald der Vermögensverwalter nach Art. 106 Abs. 2 FIDLEG und FIDLEV unterstellt ist.