IGUV

DOKUMENTE ONLINE-CHECK

Im Hinblick auf eine FINMA-Lizenz, müssen Vermögensverwalter ihre Mandate, Anlagerichtlinien, Risikoprüfungen, AGB und so weiter überarbeiten um die neuen, regulatorischen Anforderungen nach FIDLEG & FINIG sicherzustellen.

IGUV-Mitglieder können diese neu erstellten oder überarbeiteten Dokumente durch einen anerkannten Experten online überprüfen lassen, bevor diese die Unterlagen im EHP-Tool der FINMA hochladen und zur Prüfung durch die Aufsichtsorganisation freigeben.

Auf diese Weise kann der Vermögensverwalter bereits im Vorfeld die gröbsten Fehler vermeiden.Der Compliance-Experte wird die Unterlagen auf folgende Punkte prüfen:

  • fehlende Elemente
  • Schwachpunkte
  • Fehler

Falls die Unterlagen hoffnungslos sind, wird er ein Angebot unterbreiten, um das mangelhafte Dokument zu ersetzen.

Nichtmitglieder-members

Das Honorar liegt je nach Experte zwischen 250 und 500 Franken pro Stunde. Bei durchschnittlich fünf Seiten pro Stunde entspricht das ungefähr 50 bis 100 Franken pro Normseite. Telefongespräche werden in der Regel im 10 oder 15 Minutentakt abgerechnet und Nebenkosten separat verrechnet. Es wird in der Regel eine Vorauszahlung von 10 Stunden erwartet.

IGUV-Mitglieder

Statt einen Compliance-Experten zuerst telefonisch zu kontaktieren, E-Mails hin und her zu schicken, Termine wahrzunehmen und weitere Kosten zu verursachen, kann die Überprüfung auch effizient und online via IGUV erfolgen.

Dem IGUV-Mitglied steht ein Beratungsguthaben im Wert von 800 Franken pro Jahr zur Verfügung, das entspricht zwei Stunden oder 10 Normseiten mit maximal 1’500 Zeichen. Jede zusätzliche Seite kostet 50 Franken*. Werden zum Beispiel 29 Seiten zur Prüfung hochgeladen, so beträgt die Vorauszahlung 950 Franken und bei 100 Seiten 4’500 Franken*.

Der Vermögensverwalter kann auch schriftliche Fragen einreichen. Wenn diese Fragen innerhalb von zwei Arbeitsstunden beantwortet werden können, dann ist die Dienstleistung durch den Mitgliederbeitrag abgedeckt. Falls die Frage komplexer ist und weitere Abklärungen notwendig sind, wird der Compliance-Experte ein Angebot unterbreiten.


WICHTIG

  1. Bei diesem Angebot handelt sich um eine Online-Dienstleistung mit einem entsprechenden Preis. Telefonische Auskünfte oder Anfragen per E-Mail sind in diesem Angebot ausgeschlossen und werden zu den offiziellen Konditionen in Rechnung gestellt.
  2. Der Compliance-Experte prüft lediglich die eingereichten Unterlagen auf die o.e. Punkte. Es ist nicht seine Aufgabe zu Prüfen, ob die Unterlagen auch tatsächlich auf ausgeführten Tätigkeiten des Vermögensverwalters abgestimmt sind. Hierzu müsste dieser zuerst eine detaillierte Analyse der Vermögensverwaltung und der damit verbundenen Geschäftsrisiken durchführen.
  3. Auch wenn die eingereichten Unterlagen gemäss Experte den rechtlichen Anforderungen und Standards genügen, gibt es keine Gewähr dafür, dass der Vermögensverwalter mit diesen Unterlagen bei Aufsichtsorganisation aufgenommen wird.

* Weitere Informationen zu den Kosten, Mehrwertsteuer und Aufteilung der vereinnahmten Erlöse in der Dienstleistungsübersicht.

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