Zwischen 25 bis 30 Institute werden jeweils zu einem Finanzierungsangebot eingeladen. Über 170 von insgesamt über 250 Finanzierungsinstitute wurden bis Ende April angefragt, sodass der Kunde jeweils vom besten Angebot profitieren konnte. Der Finanzierungsspezialist wird ausschliesslich vom Kunden bezahlt und erhält keine Vergütung vom finanzierenden Institut. Das finanzierende Institut rechnet keinen Kickback in die Konditionen ein. Die Beratung ist neutral und hat immer das Ziel, dem Kunden die bestmögliche Lösung am Markt zu bieten.
Bei einer Bewirtschaftung der Finanzierung kann bei Bedarf dem Kunden und dem Vermögensverwalter ein massgeschneidertes Reporting zur Verfügung gestellt werden. Darin sind alle Informationen zu den Finanzierungen (Konditionen, Laufzeiten, Volumen, Amortisationen, etc.) ersichtlich.
Der Vermögensverwalter meldet sich bei unserem Finanzierungsspezialisten und bespricht mit diesem das gewünschte Vorgehen. Ein persönliches Treffen ist beim Kunden, beim Vermögensverwalter oder beim Finanzierungsspezialisten vor Ort möglich. Anschliessend übernimmt der Finanzierungsspezialist die Beratung von A–Z und informiert den Vermögensverwalter über die einzelnen Schritte.
Der Vermögensverwalter erhält 10% des vereinnahmten Honorars und 15% bei einer IGUV-Mitgliedschaft. Dieses wird spätestens 60 Tage nach Vereinnahmung vergütet. Es ist im Ermessen des Vermögensverwalters, diese Vergütung dem Kunden zu erstatten.
Der Finanzierungsspezialist unterzeichnet mit jedem Vermögensverwalter individuell einen Vermittlervertrag, welcher speziell für unsere Mitglieder ausgearbeitet wurde. Darin wird unter anderem festgehalten, dass potenzielle neue Geschäftsfelder (nicht die Finanzierung betreffend) zuerst mit dem Vermögensverwalter abgesprochen werden müssen und auf diesen eine individuelle Beteiligung des Vermögensverwalters festgelegt wird.
Der Vermögensverwalter bietet seinem Kunden mit dieser neuen Dienstleistung einen grossen Mehrwert und verhilft diesem zu besseren Konditionen.
Der Finanzierungsspezialist bezahlt IGUV einen umsatzabhängigen Mitgliederbeitrag. Dieser Beitrag fliesst dem Vermögensverwalter, welcher diese Dienstleistung in Anspruch nimmt, in Form einer kostenlosen Mitgliedschaft und weiteren Vergünstigungen zu.