Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt eine fünfte Aufsichtsorganisation und erteilt einer dritten Registrierungsstelle die Zulassung.
Damit seien keine weiteren Gesuche mehr hängig. Die Phase des Aufbaus der institutionellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) und des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) seien somit fristgerecht abgeschlossen.
Die FINMA erteilte der AOOS per 27. Oktober 2020 die Bewilligung als fünfte Aufsichtsorganisation (AO). Gleichzeitig erhält die AOOS die Anerkennung als Selbstregulierungsorganisation (SRO) nach Geldwäschereigesetz (GwG) (Medienmitteilung, 30. September 2020).
Bereits am 19. Oktober 2020 hat die FINMA die PolyReg Services GmbH als Registrierungsstelle für Kundenberaterinnen und Kundenberater zugelassen. Die PolyReg Services GmbH ist die dritte Registrierungsstelle nach FIDLEG (Medienmitteilung, 30. September 2020).(Medienmitteilung, 15. September 2020).
Alle institutionellen Voraussetzungen für Umsetzung von FINIG und FIDLEG gegeben
Der FINMA liegen gegenwärtig keine weiteren Zulassungsgesuche für AO, Registrierungsstellen oder auch Prospektprüfstellen mehr vor. Somit konnte diese Phase des Aufbaus der institutionellen Voraussetzungen fristgerecht abgeschlossen werden, damit Vermögensverwalter, Trustees und unabhängige Kundenberater ihren Bewilligungs- und Registrierungspflichten nach FINIG und FIDLEG rechtzeitig nachkommen können