Eigene Fonds sind eine echte strategische Option für Schweizer Vermögensverwalter.
Mit Inkrafttreten der FINIG Gesetzgebung hat jeder unabhängige Vermögensverwalter hinsichtlich seiner zukünftigen Geschäftsausrichtung – und notabene über die Weiterführung seines Geschäfts – Farbe bekennen müssen. Der Entscheid für die Geschäftsweiterführung verlangte verschiedene Folgehandlungen, darunter insbesondere die Meldung auf der Registrierungsplattform der FINMA per 30. Juni 2020. Diesen Schritt haben rund 1’900 Schweizer Vermögensverwalter gemacht und sie bilden nun den zukünftigen Kern der beaufsichtigten “Schweizer Vermögensverwalter Gemeinde”. In der Folge müssen diese Vermögensverwalter nun eine Reihe von zusätzlichen Pflichten erfüllen, die in der Finanzindustrie breit diskutiert wurden. Neben diesen wenig inspirierenden “Müssen-Diskussionen” geht unter, dass FINIG für Vermögensverwalter auch ein “Dürfen” mit sich bringt. Zum ersten Mal dürfen Schweizer Vermögensverwalter nämlich direkt Fonds verwalten – ein Privileg, das bisher bloss “Asset Manager” zustand.
Gerne möchten wir nun über diese vorwärts gerichtete Thematik sprechen und darlegen, dass die Verwaltung von eigenen Fonds eine echte strategische Option für Schweizer Vermögensverwalter ist.
Bisher verfügt ein unabhängiger Vermögensverwalter im Wesentlichen über zwei Instrumente in seinem Vermögensverwalter-Werkzeugkasten: Die klassischen Verwaltungsmandate und AMCs (“Actively Managed Certificates”). Während Ersteres eine individuelle Anlagelösung darstellt und sich durch eine grosse Flexibilität auszeichnet, erlaubt das Zertifikat bereits die Umsetzung eines “gepoolten” Anlageansatzes mittels welchem eine spezifische Anlagestrategie für eine Mehrzahl von Anlegern in einem Produkt umgesetzt wird. Mit der Abbildung einer Anlagestrategie über einen Fonds stösst der Vermögensverwalter nun in eine neue Dimension vor. Bei Fonds handelt sich um ein hoch-reguliertes Produkt, das sehr flexibel in der Handhabung und Ausgestaltung ist, für den Kunden eine grosse Kostentransparenz aufweist und für den Vermögensverwalter eine grosse administrative Erleichterung darstellt. In der nachfolgenden Tabelle sind die nun drei Vermögensverwalter Werkzeuge entlang verschiedener Dimensionen hinsichtlich ihrer Stärken/Schwächen gegenübergestellt.
Vermögensverwalter-Werkzeugkasten:
Gegenüberstellung Stärken/Schwächen
Vorliegend wird auf drei vorteilhafte Aspekte des Einsatzes eines eigenen Fonds in der Vermögensverwaltung eingegangen.
Mittels eines Fonds kann eine Anlagestrategie (oder eines Teils davon) zentral in einem Gefäss vorgenommen werden und muss nicht in einer Vielzahl von Kundenportfolios und möglicherweise über mehrere Depotbanken hinweg aufwendig abgebildet werden. Dies führt auch dazu, dass das Handelsvolumen für eine Transaktion durch den Fonds bei seiner Gegenpartei viel grösser ist, als eine Vielzahl von Transaktionen bei den jeweiligen Depotbanken der Kunden, was zu günstigeren Transaktionskosten führt. Der eingesparte Umsetzungsaufwand kann der Vermögensverwalter in zusätzliche Betreuungszeit gegenüber seinen Kunden oder für weitere Akquise Aktivitäten einsetzen.
Fonds sind auch steuerprivilegierte Anlagevehikel. Bei Transaktionen durch den Fonds fällt beispielsweise keine Stempelsteuer an. Ebenso ist die Vermögensverwaltungsgebühr betreffend den Fonds im Unterschied zur gleichen Aktivität bei einem Mandat von der Mehrwertsteuer ausgenommen und fällt nicht an. Diese Aspekte schlagen sich direkt zu Gunsten einer besseren Anlageperformance für die Kunden durch.
Der Fonds agiert weiter als eine diskretionsspendende Hülle für die Anlagen der Vermögensverwaltungskunden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der neuesten europäischen Regulation (der Aktionärsrechterichtlinie) relevant, die unter anderem ein automatisches Anzeigeverfahren von Aktionären von europäischen Unternehmen vorsieht, falls solche Unternehmen sich über die Zusammensetzung ihres Aktionariats informieren wollen. Selbst Schweizer Banken sind von dieser Reporting Pflicht betroffen und müssen dieser Vorgabe Folge leisten. Im Falle eines Fonds, wird hingegen nicht die Einzelperson, sondern der Fonds als “Aktionär” gemeldet.
Was ist nun die Vorgehensweise, um einen solchen Fonds zu etablieren? Primäre Voraussetzung ist die Anmeldung des Vermögensverwalters bei einer Aufsichtsorganisation unter Erfüllung aller neuen “FINIG-Erfordernisse”. Sobald die entsprechende Bestätigung der Aufsichtsorganisation vorliegt, kann der Vermögensverwalter sein Dossier bei der FINMA einreichen.
Parallel dazu – auf der Produkteebene – entwickelt der Vermögensverwalter zusammen mit der von ihm gewählten Fondsleitung seinen Fonds. Sobald die dazu notwendigen Fondsdokumente (z.B. Fondsprospekt) verfasst sind, kann das “Fondsdossier” zeitgleich mit dem “Vermögensverwalterdossier” bei der FINMA zur Bewilligung eingereicht werden. LLB Swiss Investment AG ist überzeugt, dass Fonds eine sehr prüfenswerte Variante in der Vermögensverwaltung von unabhängigen Vermögensverwalter sind. Wir begleiten bereits zwei Vermögensverwalter auf diesem Weg und erwarten im 2021 eine Vielzahl solcher Initiativen. Gerne beraten wir Vermögensverwalter unverbindlich über die Möglichkeiten und genaue Vorgehensweise.
Über LLB Swiss Investment AG
LLB Swiss Investment AG ist die Schweizer Fondsleitung innerhalb der LLB-Gruppe und verwaltet über 50 Fonds nach Schweizer Recht. Seit 25 Jahren werden alle Typen von Wertpapierfonds aufgesetzt und die Fondsadministration verantwortlich übernommen. Das Unternehmen zeichnet sich durch massgeschneiderte und effiziente Dienstleistungen aus und legt Wert auf die Nähe zu seinen Kunden. Es handelt sich dabei um anspruchsvolle Vermögensverwalter, Family Offices und Banken, die auf eine zuverlässige, flexible und zeitnahe Dienstleistung angewiesen sind. LLB Swiss Investment AG verfolgt einen offenen Ansatz hinsichtlich der Depotbankfunktion und überlässt es den Kunden, die für sie passende Depotbank zu bestimmen.