IGUV

IN 4 SCHRITTEN ZUR FINMA-LIZENZ

Bis Ende dieses Jahres müssen unabhängige Vermögensverwalter und Trustees ihren Bewilligungsantrag bei der FINMA einreichen. Die Lizenz ist unerlässlich für ihre zukünftige (unabhängige) Geschäftstätigkeit und steht gleichzeitig für einen hohen Qualitätsstandard zugunsten der Kundinnen und Kunden. Bisherige Erfahrungen zeigen: Wer den Weg zur Bewilligung effizient angehen möchte, setzt auf ein gutes Zeitmanagement.

Schritt 1: Planung als Schlüssel zum Erfolg

Jedes Bewilligungsverfahren beginnt mit einer sauberen Planung. Verschaffen Sie sich einen Überblick hinsichtlich Gesamtprozess und zu unternehmender Schritte. Ratsam ist es, diesen ersten Schritt möglichst rasch zu machen. Da viele Institute mit dem Verfahren erst jetzt beginnen, könnten sich bei den verschiedenen Aufsichtsorganisationen (AO) und bei der FINMA die Bearbeitungszeiten verlängern.

Schritt 2: Keine Angst vor kritischen Fragen

Diese Phase beinhaltet das Erstellen von FIDLEG- und FINIG-konformen Verträgen, Weisungen, Reglementen etc. In diesem Zusammenhang werden wichtige Entscheidungen im Hinblick auf Ihre unternehmerische Zukunft getroffen, die Ihnen mitunter ein gewisses Mass an Selbstkritik abverlangen. Externe Berater können zwar mögliche Lösungen vorschlagen, der Entscheid zur Umsetzung obliegt jedoch Ihnen.

Schritt 3: Die «heisse Phase»

Das korrekte und qualitativ hochwertige Aufbereiten Ihres Gesuchs inklusive aller erforderlichen weiteren Unterlagen ist ein zentrales Element in diesem Prozess. Es geht hier um nicht weniger, als der Aufsichtsbehörde (AO) und der FINMA aufzuzeigen, dass Ihr Institut sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Juristisches, regulatorisches Fachwissen und Erfahrung im Austausch mit den Aufsichtsbehörden sind hier von grossem Vorteil.

Schritt 4: Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden

Das Gesuch wird vorerst bei der AO eingereicht. Diese prüft den Antrag sowie die Unterlagen und fordert allenfalls zu Nachbesserungen und Ergänzungen auf. Nachdem die AO grünes Licht gegeben hat, geht das Gesuch zur FINMA. Planen Sie für Rückfragen und damit verbundene weitere Umsetzungen genug Zeit ein: Vom ersten «Kick-Off-Meeting» (Schritt 1) bis zum Einreichen des Gesuchs bei der AO vergehen erfahrungsgemäss rund 2-3 Monate. Danach ist nach aktuellem Kenntnisstand sowohl für die Verhandlungen mit der AO als auch für jene mit der FINMA mit jeweils ungefähr 2 Monaten zu rechnen. Da auf allen Seiten jeweils viele Personen involviert sind, lohnt es sich, längere Entscheidungswege und Reaktionszeiten einzukalkulieren.


Dr. Fabian Schmid ist Partner und Head Regulatory & Compliance bei BDO Financial Services in Zürich. Als Experte für Regulierungs- und Finanzmarktrecht hat er sich auf das Gebiet der Vermögensverwaltung spezialisiert.

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