IGUV

VIDEO- UND ONLINE-IDENTIFIZIERUNG

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle an die technologischen Weiterentwicklungen an.

Dafür überarbeitet sie das Rundschreiben zur Video- und Online-Identifizierung und führt dazu eine Anhörung bis zum 1. Februar 2021 durch.

Seit der Inkraftsetzung des FINMA-Rundschreibens 2016/7 “Video-und Online-Identifizierung” ist der technologische Wandel weiter fortgeschritten. Die vorliegende Teilrevision des Rundschreibens trägt diesen Entwicklungen Rechnung, um die Innovationsfähigkeit, Technologieneutralität und effektive Geldwäschereibekämpfung weiter sicherzustellen. Die FINMA führt bis zum 1. Februar 2021 eine Anhörung durch.

Konkret soll den Finanzintermediären ermöglicht werden, ihre Identifizierungsprozesse auf mindestens gleichbleibendem Sicherheitsniveau weiter zu automatisieren und deren Skalierung zu verbessern. Dafür steht den Finanzintermediären neu eine zusätzliche Möglichkeit zur Online-Identifizierung zur Verfügung, nämlich das Auslesen und Prüfen von Daten auf dem Chip des biometrischen Passes. Grundsätzlich wird aber am Erfordernis flankierender Sicherheitsanforderungen, wie einer Banküberweisung oder neu dem Auslesen des Chips der biometrischen Identifizierungsdokumente, festgehalten, damit das Sicherheitsniveau des digitalen Onboardings gleichbleibt. Sie tragen insbesondere auch dem Umstand Rechnung, dass die Hemmschwelle für Missbrauchsversuche im digitalen Umfeld aufgrund des fehlenden persönlichen Kontakts tiefer sein kann als bei der persönlichen Vorsprache.


Zur Medienmitteilung der FINMA, Erläuterungsbericht, Entwurf: Änderungserlass FINMA-Rundschreiben 2016/7, Informationen zur Anhörung, Kernpunkte

Schreibe einen Kommentar