IGUV

NACHFOLGEREGELUNG SICHERSTELLEN

Als Vermögensverwalter ist man verpflichtet im Interesse der Kunden und Hinterbliebenen einen qualifizierten Nachfolger einzusetzen.

Mit der Nachfolgeregelung werden die Kundenübernahme und Bedingungen festgelegt. Doch wie wird sichergestellt, dass dieser Vertrag auch eingehalten wird?

Wenn vereinbart wurde, dass die Hinterbliebenen über x Jahre einen Teil der Erträge erhalten sollen, aber nach zwei Jahren alle Kunden weg sind, was dann? Welche neutrale Instanz stellt eine korrekte Umsetzung dies sicher?

IGUV bietet folgende Lösung an:

Als unabhängige Organisation wird jährlich die Entwicklung der übergegenen Kunden und die damit verbundenen Vergütungen an die Hinterbliebenen gemäss Vereinbarung überprüft und gemeldet.

Die Vertragsparteien stimmen einem Einsichtsrecht zu, welche eine lückenlose Überprüfung und Einhaltung der Vereinbarung sicherstellt. Der Vertrag zur Sicherstellung der Nachfolgeregelung wird von beiden Parteien unterzeichnet.

Tritt der Nachfolgefall ein, wird IGUV informiert und macht eine Bestandesaufnahme per Stichtag. IGUV führt die Prüfungen gemäss Nachfolgeregelung durch und rapportiert allfällige Mängel, respektiv bestätigt die korrekte Umsetzung.

Bei Vertragsabschluss fallen 0.005% der AuM mind. CHF 1’500 einmalig an. Sofern der Nachfolgefall eintritt, betragen die Kosten einer solchen Sicherstellung zwischen 2 bis 10 Prozent der Leistungen, welche an die Hinterbliebenen vergütet werden.

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In diesem Artikel geht es um die definitive Nachfolge. IGUV hilft aber für eine berschränkte Übergangszeit eine qualifizierte Stellvertretung zur Verfügung zu stellen.

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