IGUV

WAS GEHÖRT ZUM GUTEN SERVICE

Der Kunde im Besprechungszimmer bekommt zum Espresso ein Glas Wasser und ein Schöggeli. Das ist selbstverständlich, es gehört einfach zum guten Service. Fachübergreifende Dienstleistungen, welche nicht direkt mit der Vermögensverwaltung zu tun haben, werden je nach Vermögensverwalter aber ganz unterschiedlich erbracht.

Finanzierungsfragen, Nachfolgeregelung, Immobilienverwaltung, Steuererklärung, Testament, Patientenverfügung oder Firmenverkauf, gehören diese Dienstleistungen nicht auch zum guten Service?

In der Regel wendet sich der langjährige Kunde mit solchen Fragen zuerst an seinen Vermögensverwalter oder bittet diesen um Rat.

IGUV bietet seinen Mitgliedern das entsprechende Netzwerk an und stellt die Qualität der Kooperationspartner sicher. Die Mitglieder können jederzeit einen Spezialisten beiziehen und dem Kunden mit minimalem Aufwand einen wertvollen Nutzen bieten. Sie erhalten dabei vorteilhafte Konditionen und brauchen sich weder um die Verträge noch das Inkasso zu kümmern.

Nachfolgend ein paar Beispiele, was bei IGUV zum guten Service gehört:


Beispiel 1

IMMOBILIENVERWALTUNG

Der Ehemann von Frau Wenger ist vor kurzem verstorben. Herr Wenger hatte sich um die Verwaltung der Liegenschaft in Uster selber gekümmert. Frau Wenger möchte damit nichts mehr zu tun haben. Herr Müller der Vermögensverwalter von Frau Wenger ist IGUV-Mitglied. Er geht auf den IGUV-Verwaltungskostenrechner: Die Bruttomiete beträgt ca. CHF 350’000 auf 12 Wohnungen, die Immobilienverwaltung kostet 4.2% der Bruttomiete oder CHF 14’700 pro Jahr. Herr Müller bekommt davon CHF 1’176 pro Jahr. Frau Wenger entscheidet sich für eine Immobilienverwaltung aus Volketswil. Herr Müller begleitet Frau Wenger zum Gespräch mit dem Immobilienverwalter und unterstützt diese. Wenn es nun darum geht einen neuen Mieter auszuwählen, schauen sich Frau Wenger und Herr Müller die Unterlagen gemeinsam an. Frau Wenger ist sehr froh, dass Sie sich mit den Mietern nicht selber rumschlagen muss und schätzt die Hilfe von Herrn Müller.


Beispiel 2

FINANZIERUNGSBERATUNG

Familie Ackermann hat ein Einfamilienhaus in Brütten. Die Festhypothek über CHF 900’000 wird fällig und soll verlängert werden. Herr Ackermann ist nicht sicher, welche Laufzeit er wählen soll und fragt Herrn Lang, seinen Vermögensverwalter um Rat. Herr Lang stellt fest, dass seinem Kunden die Schaufensterkonditionen offeriert wurden. Herr Lang kennt die aktuellen Konditionen zu wenig aber zum Glück ist er IGUV Mitglied und somit exzellent vernetzt. Über die IGUV Finanzierungsseite organisiert Herr Lang einen Beratungstermin für Herrn Ackermann. Obwohl die bisherige Hausbank von Herr Ackermann das Angebot um 0.3% reduziert, ist der günstigste Anbieter, eine Pensionskasse weitere 0.12% günstiger. Herr Ackermann entscheidet sich für eine Festhypothek für 10 Jahre über CHF 600’000 und eine SARON-Hypothek über CHF 300’000. Ein ausgezeichnete Investition diese unabhängige Finanzierungsberatung. Herrn Ackermann bezahlt für die Beratung CHF 980, spart jedoch CHF 3’780 pro Jahr. Herr Lang erhält einmalig für die Vermittlung eine Provision über CHF 810 vergütet. Von solchen Hypothekenvermittlungen alleine kann Herr Lang nicht leben, dass ist klar. Herr Lang bietet seinem Kunden aber einen echten Mehrwert. Während der Kunde bei seiner Hausbank immer nur die Lösung der entsprechenden Bank offeriert bekommt, kann Herr Lang mit einem unabhängigen Schweizer Finanzierungspartner auf Lösungen von diversen Banken, Versicherungen und Pensionskassen zugreifen und diesem die optimale Lösung bieten. In 9 von 10 Fällen spart der Kunde mehrere tausend Franken. Und sollte sich herausstellen, dass die Hausbank bereits unschlagbare Konditionen offeriert, dann entfällt das Beratungshonorar. Somit hat der Kunde Gewissheit, dass er nur dann für die Beratung bezahlt, wenn es sich auch lohnt.


Beispiel 3

NACHFOLGEREGELUNG

Herr Hagmann ist geschieden und lebt zusammen mit seiner Freundin. Bei der Scheidung ging das gemeinsame Haus an seine Ex-Frau, welche heute mit seinem Sohn zusammen darin lebt. Seine Firma konnte er behalten. Weil er jetzt ein zweites mal heiraten möchte, bittet er Herrn Huber, seinem Vermögensverwalter um Rat. Was muss in den Ehevertrag, welcher Güterstand, usw. das sind die Themen, welche Herr Hagmann gerne vom Profi durchchecken lassen möchte. Herr Huber ist zum Glück IGUV-Mitglied und kann auf einen entsprechenden Profi zurückgreifen. Zusammen mit dem Vorsorgespezialisten, erstellt Herr Hagmann nicht nur ein individuelles Testament, sondern auch gleich die Patientenverfügung und ein umfassendes Notfallkonzept für seine Firma. Durch diese Massnahmen fühlt sich Herr Hagmann nun rundum abgesichert und hat vorgesorgt. Herr Huber nimmt an der Sitzung mit dem Vorsorgespezialisten teil und stellt für seinen Aufwand ein reduziertes Honorar von CHF 500 in Rechnung. Als Frau Ulrich die neue Lebenspartnerin von Herrn Hagmann ihr Portfolio nach diesen Gesprächen auch zu Herrn Huber in Verwaltung gibt, verzichtet dieser ganz auf das Honorar.


Beispiel 4

BESTATTUNGSPLANUNG

Als Herr Wenger kürzlich verstarb, war Frau Wenger mit der Situation überfordert. Herr Müller, ihr Vermögensverwalter konnte sich nicht selber darum kümmern und hat den Vorsorgespezialisten von IGUV beigezogen. Man hat sich um Gestaltung der Trauerkarten, Erstellung der Adresslisten, Gestaltung und Auftrag zur Publikation der Todesanzeigen, Gestaltung der Danksagungskarten an die Kondolierenden, Organisation Musik, Blumen, Foto und individuelle Darbietungen und Organisation der Räumung der Zweitwohnung von Wenger gekümmert. Der Vorsorgespezialist von IGUV ist sich solch schwierigen Situationen gewohnt, wenn Familienangehörige durch ihre Trauer teilweise kaum Handlungsfähig sind. Entsprechend feinfühlig geht man mit den Betroffenen um, um die notwendigsten Dinge der Bestattung zu organisieren. Es war gut, hatte Herr Müller noch ein paar Jahr zuvor im gemeinsamen Gespräch mit Herrn und Frau Wenger über diese Art von Dienstleistung gesprochen.


Vor dem 17. Dezember 2020 IGUV-Mitglied werden und doppelt profitieren.

Einerseits weil bis zum 17. Dezember die einmalige Aufnahmegebühr über CHF 1’000 entfällt und andererseits, weil nur Mitglieder vor diesem Datum die Ombudsstelle für 2020 und 2021 geschenkt erhalten und somit unter dem Strich für beide Jahre kostenlos IGUV-Mitglied sind. Hier geht es zur Anmeldung.

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