IGUV

FÜNFTE AO BEWILLIGT

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erteilt der AOOS eine Bewilligung als Aufsichtsorganisation. Sie bewilligt damit die fünfte Aufsichtsorganisation gemäss FINIG und FIDLEG.

Die Aufsichtsorganisationen werden in Zukunft für die Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees verantwortlich sein.


Die AOOS hat am 3. November 2020 als letzte der grossen SRO Organisationen auch die Bewilligung als Aufsichtsorganisation (AO) gemäss Finanzmarktaufsichtgesetz (FINMAG) erhalten. Der VSV ist alleiniger Aktionär der AOOS.

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