IGUV stellt einmal mehr fest, dass die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) erhobenen Aufsichtsabgaben zentrale Anliegen unserer Mitglieder und der Finanzbranche insgesamt bleiben. Die jüngsten Entwicklungen und Bemühungen der FINControl Suisse AG im Umgang mit der Aufsichtsabgabe 2023 werfen ein Schlaglicht auf diese Problematik.
FINControl Suisse AG, als vorbildliche Aufsichtsorganisation, hat durch ihre Initiative und den Versuch, mehr Transparenz in die Berechnung der Aufsichtsabgabe zu bringen, Anerkennung verdient. Trotz der Herausforderungen, die sich aus der nicht nachvollziehbaren Höhe der Abgabe und der ausbleibenden Transparenz seitens der FINMA ergeben, hat FINControl im Sinne ihrer Mitglieder gehandelt. Die Entscheidung, den Rechtsweg nicht weiter zu verfolgen, war wohlüberlegt, vor dem Hintergrund einer abgewogenen Risikoanalyse und der Einsicht, dass der Aufwand im Verhältnis zum möglichen Nutzen unverhältnismässig hoch wäre.
Diese Situation wirft jedoch ein grelles Licht auf ein systemisches Problem: die Abhängigkeit der Aufsichtsorganisationen von der FINMA und die damit verbundene Pflicht, eine teils unklar begründete Rechnung an ihre Mitglieder weiterzureichen. Die Reaktionen aus unserer Gemeinschaft sind eindeutig – zahlreiche Vermögensverwalter zeigen sich verärgert über die Passivität ihrer Aufsichtsorganisationen und die mangelnde Unterstützung in dieser Angelegenheit. Die kritische Haltung gegenüber der Höhe und der mangelnden Transparenz der FINMA-Abgabe ist breit gefächert und reicht von Unverständnis bis hin zu offener Ablehnung.
IGUV hat sich ebenso für eine stärkere Transparenz eingesetzt, jedoch mit bescheidenem Erfolg. Unsere Anfragen an die FINMA blieben unbeantwortet, was die Frage aufwirft, wie eine Behörde, die eine solch zentrale Rolle im Finanzsystem spielt, derartig intransparent agieren kann. Diese Praxis steht im krassen Gegensatz zu den Erwartungen, die an die von ihr beaufsichtigten Institutionen gestellt werden.
Es ist nicht nur die Höhe der Abgabe, die Fragen aufwirft, sondern auch die Art ihrer Erhebung, die unabhängig von der Grösse oder dem Umsatz der Institute erfolgt. Dies deutet auf eine mangelnde Differenzierung und eine Einheitslösung hin, die die Vielfalt und die spezifischen Bedürfnisse der Finanzinstitute nicht berücksichtigt. IGUV fordert daher eine Neubewertung der Erhebungsmethodik durch den Bundesrat.
Abschliessend muss die Effizienz und die Arbeitsweise der FINMA selbst hinterfragt werden. Die aktuellen Prozesse und die mangelnde Kommunikation stellen nicht nur für die Vermögensverwalter, sondern auch für die Aufsichtsorganisationen und Branchenverbände ein erhebliches Problem dar. Es ist Zeit, dass die FINMA ihre Rolle und ihre Methoden kritisch überprüft, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen des Marktes und den Anforderungen einer modernen Aufsichtsbehörde gerecht wird. IGUV bleibt engagiert, im Dialog mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden, die Transparenz, Fairness und Effizienz in den Vordergrund stellt.
Für Rückfragen und weiterführende Diskussionen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Für eine detaillierte Einsicht in die Bemühungen und die offizielle Mitteilung von FINControl Suisse AG bezüglich der FINMA-Aufsichtsabgabe 2023, laden Sie bitte das Schreiben hier herunter.
Sali Roger
Danke für Deine Bemühungen in dieser Sache. Da die Finma die Sache nicht angehen will und die Fincontrol infolge Kosten aufgegeben hat, stellt sich die Frage ob/wie man hier weiter vorgehen soll. Die anderen AO insb. unsere werden nichts tun was deren Fixlohn gefährden könnte. Die haben ein System erschaffen welche denen erlaubt uns legal auszunehmen. das einzige was ich sehe ist bei der OSFIN meine Unzufriedenheit und deren Passivität zu monieren.
Politisch müsste man an die rankommen welche die Gesetze nachjustieren können.
LG Rolf