IGUV

KOSTENLOSE OMBUDSSTELLE

IGUV-Mitglieder profitieren.
Der Verein übernimmt den Mitgliederbeitrag der Ombudsstelle FINSOM für seine Mitglieder.
Der offizielle Jahresbeitrag beträgt CHF 250 und wird von IGUV übernommen.
Es fallen auch keine einmaligen Anschlusskosten respektive Aufnahmegebühren an. Falls Sie bereits Mitglied bei FINSOM sind, wird IGUV Ihren Mitgliederbeitrag ab dem folgenden Jahr übernehmen. Eine Rückvergütung für das laufende Jahr ist natürlich nicht möglich. Damit wir Sie hierfür berücksichtigen können, brauchen wir Ihren entsprechende Mitteilung per E-Mail bis Ende November des Vorjahres. ​
VORAUSSETZUNG FÜR DIE KOSTENLOSE OMBUDSSTELLE
IGUV-Mitgliedschaft
Die Registrierung bei der neuen Ombudsstelle und die Bezahlung muss durch IGUV erfolgen
Vermögensverwalter, welche bereits bei einer Ombudsstelle beigetreten sind, können wir den bereits bezahlten Betrag nicht zurückerstatten. Die Übernahme der Kosten kann erst ab dem folgeden Jahr erfolgen und muss entsprechend eingeleitet werden

Falls Sie einen Wechsel der Ombudsstelle anstreben um von der kostenlosen FINSOM Lösung zu profitieren, beachten Sie bitte die Kündigungsfristen der aktuellen Ombudsstelle

Bei einem Wechsel, brauchen wir die schriftliche Bestätigung der gekündigten Ombudsstelle:

  • OFD – 6 Monate zum Jahresende
  • OFS – 3 Monate zum Jahresende
  • FINOS – jeweils bis Ende November für das nächste Kalenderjahr
  • UOS – 3 Monate zum Quartalsende

Alle Daten ohne Gewähr.

Ist das Mitglied bereits bei FINSOM, kann der Mitgliederbeitrag ab dem folgenden Jahr durch IGUV übernommen werden. Wir brauchen nur die Anmeldung über das nachfolgende Formular und die Anmerkung: Wir sind bereits bei FINSOM Mitglied.

Hinweis für Mitglieder, welche unsere Ombudsstelle nutzen

Bitte beachten Sie, dass die Ombudsstellen verpflichtet sind, Austritte und nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge an die FINMA zu melden. Als Verein möchten wir natürlich vermeiden, dass unsere Mitglieder aufgrund von unbezahlten Rechnungen an die FINMA gemeldet werden.

Wir als IGUV bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, die kostenlose Ombudsstelle FINSOM zu nutzen. Diese Dienstleistung ist für Finanzberater als auch Vermögensverwalter obligatorisch und wird von IGUV übernommen. Die Kosten für die Ombudsstelle werden über die Mitgliedsbeiträge des entsprechenden Mitglieds finanziert. Wenn ein Mitglied seine Beiträge nicht bezahlt, ist auch die Ombudsstelle nicht bezahlt.

IGUV erhält von FINSOM eine Sammelrechnung zu Beginn jedes Jahres und zahlt diese rechtzeitig. Die Kosten werden dann später durch eingehende Mitgliedsbeiträge gedeckt. Sollte es jedoch zu einem Zahlungsverzug bei einem Mitglied kommen, wird bei der ersten Mahnung ein Unkostenbeitrag von CHF 15 erhoben. Bei der zweiten Mahnung wird FINSOM automatisch über den Zahlungsausstand informiert. Bleibt auch die zweite Mahnung erfolglos, wird der Rechtsweg eingeschlagen und das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen.

ANMELDUNG FINSOM
Bitte füllen Sie das folgende Formular nur aus, wenn Sie künftig über IGUV bei der kostenlosen Ombudsstelle FINSOM angeschlossen sein möchten.

EAM-MENU

Under the menu item EAM you will find all the services offered by the EAM can use for itself.