IGUV

FIDLEG & FINIG

AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZU FIDLEG UND FINIG

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verabschiedet ihre Folgeregulierung zu FIDLEG und FINIG. Diese umfasst eine neue Ausführungsverordnung zum FINIG sowie Anpassungen an FINMA-Verordnungen und Rundschreiben, die

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NEUE RICHTLINIEN FÜR VV-MANDATE

Der Schweizerische Bankiervereinigung hat eine neue Ausgabe seiner Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge veröffentlicht. Ziel der SBVg war es, die neuen Richtlinien an FIDLEG anzupassen. Viele Bestimmungen

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ATTRAKTIVE BERUFHAFTPFLICHT

Die FIDLEG-konforme Berufshaftpflicht für Vermögensverwalter steht ab sofort zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Kollektivlösung, welche genau die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt. Der

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WELCOME

Es freut uns Ihnen heute unseren neuen Kooperationspartner BDO vorstellen zu dürfen. BDO AG ist eine der führenden Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaften der Schweiz. Zu

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E-LEARNING MODULE

IGUV bietet seinen Mitgliedern die regulatorischen Fachausbildungen von EQUILAS ab sofort kostenlos an. Ziel dieser e-Learning-Module ist es, Wissen zeit- und ortsunabhängig aneignen zu können.

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VIDEO- UND ONLINE-IDENTIFIZIERUNG

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle an die technologischen Weiterentwicklungen an. Dafür überarbeitet sie das Rundschreiben

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UNABHÄNGIGER VERWALTUNGSRAT

FIDLEG & FINIG Keine Zeit zu verlieren: Neue Regeln für unabhängige Portfoliomanager und Treuhänder erfordern eine autorisierung durch die FINMA und in einigen Fällen einen

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BEWILLIGTE AUFSICHTSORGANISATIONEN

Die FINMA hat zwei weitere Aufsichtsorganisationen (AO) bewilligt. Neu hinzugekommen sind die OSIF und SO-FIT beide mit Sitz in Genf. Bewilligte Aufsichtsorganisationen OSFIN OSIF SO-FIT

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IGUV-Online-Präsentation

Am Dienstag 29. September zwischen 10 und 11 Uhr war die erste IGUV-Online-Präsentation. Die mit Informationen vollgepackte Präsentation dauert zirka 45 Minuten. Wer diesen Termin

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EINSCHRÄNKUNG DER ANSCHLUSSPFLICHT

Gemäss aktueller Rechtslage müssen sich sämtliche Finanzdienstleister bis zum 25. Dezember 2020 einer Ombudsstelle anschliessen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beantragt dem Bundesrat, die durch das Parlament

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