IGUV

REGULIERUNG

UNABHÄNGIGER VERWALTUNGSRAT

FIDLEG & FINIG Keine Zeit zu verlieren: Neue Regeln für unabhängige Portfoliomanager und Treuhänder erfordern eine autorisierung durch die FINMA und in einigen Fällen einen

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BEWILLIGTE AUFSICHTSORGANISATIONEN

Die FINMA hat zwei weitere Aufsichtsorganisationen (AO) bewilligt. Neu hinzugekommen sind die OSIF und SO-FIT beide mit Sitz in Genf. Bewilligte Aufsichtsorganisationen OSFIN OSIF SO-FIT

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IGUV-Online-Präsentation

Am Dienstag 29. September zwischen 10 und 11 Uhr war die erste IGUV-Online-Präsentation. Die mit Informationen vollgepackte Präsentation dauert zirka 45 Minuten. Wer diesen Termin

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FINMA BEWILLIGT 4. AO

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erteilt der FINcontrol Suisse AG eine Bewilligung als Aufsichtsorganisation. Sie bewilligt damit die vierte Aufsichtsorganisation gemäss FINIG und FIDLEG. Die Aufsichtsorganisationen

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EINSCHRÄNKUNG DER ANSCHLUSSPFLICHT

Gemäss aktueller Rechtslage müssen sich sämtliche Finanzdienstleister bis zum 25. Dezember 2020 einer Ombudsstelle anschliessen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beantragt dem Bundesrat, die durch das Parlament

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Compliance und Risiko-Management

Mit FIDLEG, FINIG sind die Anforderungen an die Vermögensverwalter gestiegen. Wer eine FINMA-Lizenz beantragt, muss eine entsprechende Organisation, professionelle Compliance, ein sicheres Risiko-Management sowie die

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