Ein KMU gerät in finanzielle Schwierigkeiten, weil ein Grosskunde in Konkurs geht. Die knapper werdenden Mittel fliessen in Miete, Waren und Löhne — die AHV-Beiträge geraten in Rückstand. Nach dem Konkurs verlangt die AHV-Behörde von den Verwaltungsräten mit Erfolg die Zahlung der ausstehenden Beiträge von CHF 60'000.
Organhaftpflichtversicherung (D&O) für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Die Organhaftpflichtversicherung schützt das Privatvermögen von Führungspersonen und unterstützt bei der Abwehr von Klagen. Prämie online berechnen, Antrag digital ausfüllen und unterschreiben — die Abwicklung läuft über IGUV.
In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Kaderverband (SKV) · Versicherer: Liberty Mutual Insurance Europe SE, Zweigniederlassung Zürich
- Attraktive PrämienExklusive SKV-Konditionen, Jahresprämie ab CHF 682.50
- Wichtiger Schutz für OrganeVerwaltungsrat, Stiftungsrat und Geschäftsleitung
- Rasche AntragsabwicklungOnline-Antrag mit digitaler Unterschrift, Police innerhalb 24 h
Schutz für Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte
Das regulatorische Umfeld ist in den letzten Jahren deutlich strenger geworden. Für Führungspersonen wie Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte steigt damit das Risiko, für Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht zu werden. Falsche strategische Entscheidungen oder Versäumnisse können erhebliche finanzielle Schäden verursachen — sowohl für das Unternehmen als auch für die verantwortlichen Personen.
Die Organhaftpflichtversicherung (Directors & Officers, D&O) schützt Führungskräfte vor den finanziellen und rechtlichen Folgen von Pflichtverletzungen und gibt ihnen die Sicherheit, sich auf ihre strategischen Aufgaben zu konzentrieren, ohne persönliche Risiken eingehen zu müssen. Sie schützt nicht nur das Privatvermögen der versicherten Organe, sondern auch das Geschäftsvermögen der Firma.
Konkrete Schadenbeispiele
Ein Altersheim wird als gemeinnützige Stiftung betrieben. Durch Fehler eines Stiftungsrats-Mitglieds verstösst das Heim gegen die Auflagen der Gemeinnützigkeit und muss künftig Steuern zahlen. Das Mitglied wird entlassen, der Stiftungsrat verlangt Schadenersatz vom entlassenen Mitglied.
Eine als AG betriebene Eissporthalle wird zur Mehrzweckhalle ausgebaut. Durch ungenaue Instruktionen und Planungsfehler kostet das Projekt statt CHF 9 Mio. schliesslich CHF 12 Mio. Die Aktionäre setzen den Verwaltungsrat ab — der neue VR verklagt sämtliche Mitglieder des alten VR auf Schadenersatz.
Versicherungssumme wählen — so funktioniert die Deckung
Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag pro Versicherungsjahr, den der Versicherer für jeden einzelnen Anspruch und für alle Ansprüche zusammen zahlt (Einmalgarantie, AVB Art. 4.2). Sie gilt für alle versicherten Personen gemeinsam — Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und weitere Organe teilen sich den Betrag. Zur Wahl stehen CHF 500'000, 1 Mio., 2 Mio., 3 Mio. und 5 Mio.; höhere Summen auf Anfrage.
Zusätzlich steht für Abwehrkosten eine Extralimite von 10 % der Versicherungssumme zur Verfügung (max. CHF 500'000 pro Anspruch und Jahr) — auch wenn die Versicherungssumme bereits ausgeschöpft ist. Der Selbstbehalt beträgt CHF 0 für versicherte Personen und Gesellschaften.
Faktoren, die für eine höhere Versicherungssumme sprechen
- Bilanzsumme und Umsatz: je grösser die Gesellschaft, desto höher das mögliche Schadenpotenzial — z. B. bei Verantwortlichkeitsklagen von Gläubigern oder im Konkursfall
- Anzahl Organe und Fremdmandate: mehrere Verwaltungsräte, Beiräte oder externe VR-Mandate beanspruchen dieselbe Summe
- Tochtergesellschaften: die Deckung gilt inklusive CH-Tochtergesellschaften — mehr Gesellschaften, mehr Risiko
- Komplexität des Geschäfts: Bewilligungspflicht, Aufsichtsverfahren, grosse Projekte oder Restrukturierungen erhöhen Untersuchungs- und Abwehrkosten
Faustregel: Die Versicherungssumme sollte den grössten realistisch denkbaren Anspruch inklusive Abwehrkosten abdecken. Die Mehrprämie pro Stufe ist moderat — von CHF 500'000 auf CHF 1 Mio. kostet bei einem Umsatz bis CHF 5 Mio. nur CHF 315 pro Jahr mehr. Im Zweifel beraten wir Sie gerne: Kontakt.
Ihre Jahresprämie in drei Angaben
Ihre Prämie für die Organhaftpflicht (D&O)
- Versicherungsbeginn
- –
- Jahresumsatz
- –
- Versicherungssumme
- –
- Selbstbehalt für versicherte Personen oder Gesellschaften
- CHF 0
(inkl. 5 % Stempelabgabe) CHF –
Zusätzliche Limite für Abwehrkosten: 10 % der Versicherungssumme, max. CHF 500'000 pro Anspruch und Jahr. Zusatzdeckungen und Sublimiten gemäss Schritt 2.
Ihre Angaben werden in den Antrag übernommen. Dort können Sie Versicherungssumme und Umsatzklasse noch anpassen — die Jahresprämie passt sich automatisch an.
Individuelle Anfrage
Falls eine der Konditionen zutrifft, kann die Prämie online nicht kalkuliert werden:
Gerne unterbreiten wir Ihnen stattdessen ein unverbindliches Angebot.
Prämientabelle — Jahresprämie inkl. 5 % Stempelabgabe
| Versicherungssumme | CHF 500'000 | CHF 1'000'000 | CHF 2'000'000 | CHF 3'000'000 | CHF 5'000'000 |
|---|---|---|---|---|---|
| Selbstbehalt | CHF 0 | CHF 0 | CHF 0 | CHF 0 | CHF 0 |
| Jahresumsatz | Prämie | Prämie | Prämie | Prämie | Prämie |
Bei einem Jahresumsatz über CHF 100 Mio. oder einer gewünschten Versicherungssumme über CHF 5 Mio. unterbreiten wir Ihnen gerne eine individuelle Offerte.
Die auf der IGUV-Webseite zur Verfügung gestellten Informationen zu den Prämien wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und geprüft, sind jedoch ohne Anspruch auf Gewähr. Für Anpassungen an den Prämien kann IGUV nicht haftbar gemacht werden. Die Versicherungsgesellschaft ist nicht verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen.
Antrag online ausfüllen und digital unterschreiben
Formular ausfüllen
Die Angaben aus dem Prämienrechner werden übernommen. Sie ergänzen Firmendaten und beantworten die zehn Antragsfragen.
Digital unterschreiben
Unterschrift direkt mit Maus, Finger oder Stift — ohne Ausdrucken, Scannen oder Postversand.
Original-Antrag als PDF
Das offizielle Antragsformular wird mit Ihren Angaben und Ihrer Unterschrift als PDF erzeugt und an IGUV übermittelt. Sie erhalten eine Kopie per E-Mail.
Police
IGUV leitet den Antrag an den SKV weiter. Die Police wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden ausgestellt — Rechnung und Korrespondenz laufen über IGUV.
Häufige Fragen zur Organhaftpflicht für Führungspersonen
Für wen ist eine Organhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Für jede Gesellschaft mit Verwaltungsrat, Stiftungsrat oder Geschäftsleitung — unabhängig von der Grösse. Falsche Strategien oder Versäumnisse einer Geschäftsleitung können grossen Schaden verursachen; die Organhaftpflichtversicherung bietet den Führungspersonen bei Pflichtverletzungen Schutz. Für unabhängige Vermögensverwalter ist sie die sinnvolle Ergänzung zur Berufshaftpflicht.
Wie lange dauert die Vertragslaufzeit?
Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils ein Jahr. Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Was bedeuten Nachmeldefrist und Nachrisikoversicherung?
Wenn ein Vertrag gekündigt oder nicht verlängert wird, gilt die in der Police festgelegte Nachmeldefrist. Während dieser Frist bleiben erstmals erhobene Ansprüche versichert, sofern sie sich auf Pflichtverletzungen vor dem Vertragsende beziehen. Darüber hinaus kann eine Nachrisikoversicherung mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren beantragt werden — spätestens 14 Tage nach Ablauf der Police.
Gilt die Versicherung auch für Fremdmandate?
Ja. Pflichtverletzungen bei der Ausübung eines Fremdmandats (z. B. ein VR-Mandat in einer Drittgesellschaft) sind inklusive Abwehrkosten bis zur vollen Versicherungssumme mitversichert.
Wo gilt die Versicherung?
Weltweit — mit Ausnahme von Ansprüchen, die in den USA, Kanada oder Australien erhoben werden oder auf die das Recht dieser Länder anwendbar ist (AVB Art. 3.6).
Wer ist Versicherer, und welche Rolle hat IGUV?
Versicherer ist die Liberty Mutual Insurance Europe SE, Zweigniederlassung Zürich. Das Produkt wird über den Schweizerischen Kaderverband (SKV) angeboten. IGUV ist Ihr Berater und Ihre Kontaktperson: Antrag, Rechnung, Police und Korrespondenz laufen über IGUV, Flurstrasse 33, 8302 Kloten.
Wie wird die Prämie berechnet?
Die Jahresprämie hängt von der Umsatzklasse Ihrer Gesellschaft (inkl. CH-Tochtergesellschaften) und der gewählten Versicherungssumme ab. Alle Prämien verstehen sich inklusive 5 % eidgenössischer Stempelabgabe. Der Selbstbehalt beträgt CHF 0.