Kostenlose Ombudsstelle für IGUV-Mitglieder

IGUV übernimmt Ihre Ombudsstelle FINSOM

Der Anschluss an eine Ombudsstelle ist für Vermögensverwalter und Finanzberater obligatorisch. Als IGUV-Mitglied zahlen Sie dafür nichts: IGUV übernimmt den Jahresbeitrag der Ombudsstelle FINSOM vollständig — und es fallen auch keine einmaligen Anschluss- oder Aufnahmegebühren an.

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IGUV übernimmt CHF 250 pro Jahr — Jahresbeitrag FINSOM
  • Keine Anschlusskosten
  • Keine Aufnahmegebühren
  • Vollständig durch IGUV gedeckt

Die Ombudsstelle vermittelt neutral bei Streitigkeiten zwischen Finanzdienstleistern und ihren Kundinnen und Kunden — der Anschluss ist gesetzlich vorgeschrieben. IGUV arbeitet mit FINSOM zusammen, einer eidgenössisch anerkannten Ombudsstelle, und übernimmt den Mitgliederbeitrag für seine Mitglieder. Der offizielle Jahresbeitrag von CHF 250 wird damit für Sie kostenlos.

Ihr Weg zur kostenlosen Ombudsstelle

Welcher Fall trifft auf Sie zu?

A

Sie wechseln von einer anderen Ombudsstelle

Sind Sie aktuell bei einer anderen Ombudsstelle angeschlossen, füllen Sie das Anmeldeformular unten aus. Wichtig: Wir brauchen die schriftliche Austrittsbestätigung Ihrer bisherigen Ombudsstelle — die Anmeldung bei FINSOM nehmen wir erst vor, wenn uns diese vorliegt. Beachten Sie die Kündigungsfristen (siehe unten).

Formular ausfüllen + Austrittsbestätigung
B

Sie sind bereits FINSOM-Mitglied

Waren Sie zum Zeitpunkt des IGUV-Eintritts bereits FINSOM-Mitglied, genügt eine schriftliche Mitteilung. IGUV übernimmt Ihren Beitrag dann ab dem Folgejahr — eine Rückvergütung für das laufende Jahr ist nicht möglich. Füllen Sie das Formular aus mit der Anmerkung «bereits FINSOM-Mitglied».

Schriftliche Mitteilung genügt
C

Sie haben noch keine Ombudsstelle

Sind Sie noch keiner Ombudsstelle angeschlossen, können Sie über das Formular unten sofort FINSOM-Mitglied werden. Die Registrierung und Bezahlung erfolgen direkt über IGUV.

Sofort beitreten
Beim Wechsel beachten

Kündigungsfristen der bestehenden Ombudsstelle

Streben Sie einen Wechsel zu FINSOM an, beachten Sie bitte die Kündigungsfristen Ihrer aktuellen Ombudsstelle. Für den Wechsel brauchen wir anschliessend die schriftliche Bestätigung der gekündigten Ombudsstelle.

OmbudsstelleKündigungsfrist
OFD6 Monate zum Jahresende
OFS3 Monate zum Jahresende
FINOSjeweils bis Ende November für das nächste Kalenderjahr
UOS3 Monate zum Quartalsende

Alle Daten ohne Gewähr.

Anmeldung FINSOM

Jetzt anmelden — und jedes Jahr CHF 250 sparen

Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus, wenn Sie künftig über IGUV bei der kostenlosen Ombudsstelle FINSOM angeschlossen sein möchten. Ihre Anmeldung geht an IGUV, und Sie erhalten eine Kopie per E-Mail.

Ich bestätige hiermit:

Bitte beachten Sie:

Die Anmeldung bei FINSOM nehmen wir erst dann vor, wenn uns die schriftliche Austrittsbestätigung Ihrer bisherigen Ombudsstelle vorliegt.

Das Bestätigungs-E-Mail von FINSOM ist die einzige Aufnahmebestätigung und der einzige Nachweis für die Mitgliedschaft bei der neuen Ombudsstelle. Es gibt weder von IGUV noch von FINSOM eine zusätzliche schriftliche Mitteilung — bewahren Sie dieses E-Mail daher für Ihren Audit sicher auf.

Sie erhalten eine Kopie Ihrer Anmeldung per E-Mail. Datenschutz