IGUV übernimmt Ihre Ombudsstelle FINSOM
Der Anschluss an eine Ombudsstelle ist für Vermögensverwalter und Finanzberater obligatorisch. Als IGUV-Mitglied zahlen Sie dafür nichts: IGUV übernimmt den Jahresbeitrag der Ombudsstelle FINSOM vollständig — und es fallen auch keine einmaligen Anschluss- oder Aufnahmegebühren an.
Jetzt jedes Jahr CHF 250 sparen! →- Keine Anschlusskosten
- Keine Aufnahmegebühren
- Vollständig durch IGUV gedeckt
Die Ombudsstelle vermittelt neutral bei Streitigkeiten zwischen Finanzdienstleistern und ihren Kundinnen und Kunden — der Anschluss ist gesetzlich vorgeschrieben. IGUV arbeitet mit FINSOM zusammen, einer eidgenössisch anerkannten Ombudsstelle, und übernimmt den Mitgliederbeitrag für seine Mitglieder. Der offizielle Jahresbeitrag von CHF 250 wird damit für Sie kostenlos.
Welcher Fall trifft auf Sie zu?
Sie wechseln von einer anderen Ombudsstelle
Sind Sie aktuell bei einer anderen Ombudsstelle angeschlossen, füllen Sie das Anmeldeformular unten aus. Wichtig: Wir brauchen die schriftliche Austrittsbestätigung Ihrer bisherigen Ombudsstelle — die Anmeldung bei FINSOM nehmen wir erst vor, wenn uns diese vorliegt. Beachten Sie die Kündigungsfristen (siehe unten).
Formular ausfüllen + AustrittsbestätigungSie sind bereits FINSOM-Mitglied
Waren Sie zum Zeitpunkt des IGUV-Eintritts bereits FINSOM-Mitglied, genügt eine schriftliche Mitteilung. IGUV übernimmt Ihren Beitrag dann ab dem Folgejahr — eine Rückvergütung für das laufende Jahr ist nicht möglich. Füllen Sie das Formular aus mit der Anmerkung «bereits FINSOM-Mitglied».
Schriftliche Mitteilung genügtSie haben noch keine Ombudsstelle
Sind Sie noch keiner Ombudsstelle angeschlossen, können Sie über das Formular unten sofort FINSOM-Mitglied werden. Die Registrierung und Bezahlung erfolgen direkt über IGUV.
Sofort beitretenKündigungsfristen der bestehenden Ombudsstelle
Streben Sie einen Wechsel zu FINSOM an, beachten Sie bitte die Kündigungsfristen Ihrer aktuellen Ombudsstelle. Für den Wechsel brauchen wir anschliessend die schriftliche Bestätigung der gekündigten Ombudsstelle.
| Ombudsstelle | Kündigungsfrist |
|---|---|
| OFD | 6 Monate zum Jahresende |
| OFS | 3 Monate zum Jahresende |
| FINOS | jeweils bis Ende November für das nächste Kalenderjahr |
| UOS | 3 Monate zum Quartalsende |
Alle Daten ohne Gewähr.
Jetzt anmelden — und jedes Jahr CHF 250 sparen
Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus, wenn Sie künftig über IGUV bei der kostenlosen Ombudsstelle FINSOM angeschlossen sein möchten. Ihre Anmeldung geht an IGUV, und Sie erhalten eine Kopie per E-Mail.