Kostenlose Rechtsberatung für Vermögensverwalter
Suchen Sie einen erfahrenen Experten für FINMA-Bewilligungsverfahren, die Erstellung oder Überarbeitung von Verträgen, die Weiterentwicklung Ihres Geschäftsmodells oder für GwG- und Compliance-Fragestellungen? Mit Rechtsanwalt und IGUV-Beirat Sebastian Hepp steht Ihnen ein ausgewiesener Rechtsexperte zur Seite.
- 2× pro Jahr eine kostenlose Rechtsberatung
- Jeweils 30 Minuten
- Unverbindliche Ersteinschätzung zu finanzmarktrechtlichen, regulatorischen oder gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen
- 1× pro Jahr eine kostenlose erste Rechtsberatung
- 30 Minuten
- Unverbindliche Ersteinschätzung zu finanzmarktrechtlichen, regulatorischen oder gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen
Sebastian Hepp
Sebastian Hepp ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Finanzmarktrecht und Gesellschaftsrecht sowie in den Bereichen Blockchain/FinTech. Durch seine langjährige Anwaltstätigkeit berät er vor allem:
- Finanzinstitute (insb. Vermögensverwalter) nach FINIG
- Finanzdienstleister nach FIDLEG
- Finanzintermediäre nach GwG
- Blockchain/FinTech-Unternehmen
Gemeinsam entwickelt er mit seinen Klienten massgeschneiderte Lösungen für regulatorische Herausforderungen im Vermögensverwaltungsgeschäft und steht ihnen in allen rechtlichen Fragen zur Seite.
Womit Sebastian Hepp Sie unterstützt
- Beratung und Vertretung bei Bewilligungsverfahren (FINIG)
- Vertragsgestaltung für Vermögensverwaltung & Anlageberatung
- Erstellung interner Reglemente (z.B. IKS oder Organisationsreglement) und Weisungen (z.B. für Riskmanagement und Compliance oder Verhaltensregeln gemäss FIDLEG)
- Unterstellungsanfragen für neue Geschäftsmodelle bei der FINMA (insb. FinTech/Blockchain)
- Unterstützung bei SRO-Anschlussverfahren gemäss Geldwäschereigesetzgebung
- Strukturierung und Aufbau internes Compliance-Setup
- Regulatorische Analyse und Strukturierung von Vergütungsmodellen für Vermögensverwalter
- Vertrieb und Herausgabe eigener Finanzinstrumente (z.B. AMC, Tracker Zertifikate)
- Vertretung vor Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden (z.B. Enforcement-Verfahren der FINMA)
- Unternehmensgründungen & Vertragserstellung (z.B. Aktionärsbindungsverträge)
- Akquisitionen und Verkäufe von Geschäftsbereichen und Kundenportfolios