Für unabhängige Vermögensverwalter
Sie führen ein FINMA-lizenziertes Institut nach FINIG? Dann ist IGUV Ihr Verband: gebaut von Praktikern für Praktiker, mit Instrumenten, die Sie morgen einsetzen können.
Was Ihre Mitgliedschaft konkret bringt
IKS-Vorlage
FINMA-konformes Internes Kontrollsystem als Vorlage — spart externe Beraterhonorare im fünfstelligen Bereich.
Details AufsichtAO-Kostenvergleich
Der einzige unabhängige Vergleich aller Aufsichtsorganisationen — Grundlage für Ihre AO-Wahl oder einen Wechsel.
Details VersicherungBerufshaftpflicht
Kollektivversicherung mit Konditionen, die einzelne Institute am Markt nicht erhalten.
Details RechtRechtsberatung
FINIG/FIDLEG-spezialisierte Beratung auf Abruf — ohne eigene Rechtsabteilung.
Details TechnologieKI & Digitalisierung
AIMI-Plattform, KI-Forecaster und IT-Services — DSG-konform, Schweizer Server, Mitglieder-Konditionen.
Details NetzwerkWorkshops & Events
8–12 Veranstaltungen pro Jahr für Geschäftsleitung, Stellvertretung und Compliance — drei Teilnahmen pro Firma jährlich inklusive, weitere zu 50%.
DetailsWer kann beitreten?
Die UVV-Mitgliedschaft steht Instituten offen, die als Vermögensverwalter nach Art. 17 FINIG durch die FINMA bewilligt und einer Aufsichtsorganisation angeschlossen sind.
Auch Institute im laufenden Bewilligungsverfahren sind willkommen — gerade in dieser Phase sind unsere Compliance-Vorlagen und das Erfahrungswissen der Mitglieder besonders wertvoll.
CHF 200
pro Person und Jahr — mind. CHF 1'000, max. CHF 5'000 pro Firma
- Alle Mehrwerte inklusive
- Regulatorische Weiterbildung für 3 Personen inbegriffen
- 3 Event-Teilnahmen pro Firma und Jahr, weitere zu 50%
- Keine Aufnahmegebühr
Unterjähriger Beitritt (pro rata): 1. Quartal 100% · 2. Quartal 75% · 3. Quartal 50% · 4. Quartal 50% des Jahresbeitrags.
Kündigung: erstmals nach einem Jahr, jeweils bis 14 Tage vor Jahresende auf das nächste Kalenderjahr.
Jetzt Mitglied werden
Erfassen Sie Ihr Institut und alle Personen mit regulierungspflichtiger Tätigkeit. Der Jahresbeitrag berechnet sich aus CHF 200 pro regulierungspflichtige Person — mindestens CHF 1'000, höchstens CHF 5'000 pro Firma. Bei unterjährigem Beitritt wird pro rata verrechnet. Der zu überweisende Betrag wird unten laufend berechnet.